Allgemeine Bestimmungen zum Ablauf des Gauschießens
1.
Teilnahmeberechtigt
sind alle Vereine des Schützengaues Eichstätt und geladene Gastvereine.
2.
Beim
Lösen der Schusskarte ist der Schützenausweis unaufgefordert vorzulegen, nicht versicherte
Schützen lösen eine Versicherungs- Tageskarte (Gäste- Versicherungstageskarte).
3.
Jeder
Schütze kann nur unter einem Namen und für einen Verein starten.
4.
Wird
kombiniert geschossen, so hat dies der Schütze bei der Scheibenausgabe deutlich
anzugeben. Die richtige Eintragung der Scheiben in die Schusskarte ist vom
Schützen vor dem ersten Schuss auf die Scheibe zu prüfen. Nachträgliche
Änderungen von bereits beschossenen Scheiben sind nicht möglich.
5.
Alle
beschossenen Scheiben sind vom Schützen bei der Aufsicht abzugeben. Der Stand
darf auf keinen Fall mit Scheiben verlassen werden.
6.
Auf
jeder Scheibe kann nur ein Preis gewonnen werden. Dies gilt insbesondere für
Schützen, die in beiden Disziplinen, Luftgewehr und Luftpistole, antreten. Sie
erscheinen auch nur einmal in der Siegerliste. Ausnahme: Gauscheibe und
Meisterscheibe.
Der Schütze kann in beiden Disziplinen Gaukönig werden.
7.
Ringwertung
erfolgt in Zehntelwertung. Teiler mit der Luftpistole werden durch den Faktor
3,2 geteilt.
8.
Bei
Teilergleichheit entscheidet das Deckblatt, bei Ringgleichheit die Deckserie.
Bei Prämiengleichheit entscheidet die bessere Einzelserie bzw. das bessere
Einzelblatt. Bei absoluter Gleichheit entscheidet die niedrigere
Schützennummer. Beim Bogenschießen werden die zwei besten 6er Passagen
gewertet. Bei Ringgleichheit entscheidet die Anzahl der Treffer, danach die
Anzahl der Zehner, folgend die der Neuner. Sollte immer noch Gleichheit
bestehen, entscheidet die niedrigere Startnummer.
9.
Reklamationen
jeglicher Arten müssen sofort nach Beendigung der Auswertung erfolgen. Danach
erlischt die Verantwortung des austragenden Vereins.
10.
Unregelmäßigkeiten
gleich welcher Art sowie bereits der Versuch dazu, führen zum Ausschluss vom
Wettbewerb. Mögliche Preise und die Einlage verfallen.
11.
Geldpreise
werden auf das Vereinskonto
überwiesen und durch einen Verantwortlichen des eigenen Vereines ausgezahlt.
Bei Abholung der Sachpreise ist der Personalausweis vorzulegen. Abgabe an
Dritte erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht des Gewinners. Für nicht
persönlich abgeholte Preise wird keine Garantie übernommen. Sachpreise sind vom
Umtausch ausgeschlossen. Nicht abgeholte Preise werden von der Schießleitung
ausgewählt. Festpreise die bis 29.08.2004 nicht abgeholt wurden, verfallen
zugunsten der Jugendarbeit des SV Höbing.
12.
Sollten
wegen eines Defektes an der Auswertmaschine das Auswerten der Scheiben nicht am
selben Tag möglich sein, so wird das schnellstmöglich nachgeholt. Ein Anspruch
auf Anwesenheit besteht nicht
13.
Schüler
vom 10. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen eine Ausnahmegenehmigung gem.
§36/3.1 WaffV vorlegen. Für deren Beaufsichtigung hat der Verein, für den sie
starten, zu sorgen!
14.
Zum
Zweck der Auswertung werden Persönliche Daten elektronisch gespeichert. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
15.
Jeder
Schütze und Besucher ist für seine Ausrüstung und persönlichen Sachen selbst
verantwortlich.
16.
In
allen Nichtaufgeführten Fällen gilt die Sportordnung
des DSB und die Schießordnung des BSSB.
17.
Mit
dem Lösen der Schusskarte erkennt der Schütze diese Bestimmungen an.
18.
Schießhilfen
gemäß Sportordnung sind erlaubt (außer Federbock). Für Schüler sind keine
Schießhilfen zugelassen.
19. Änderungen
bleiben dem Verein vorbehalten.