Allgemeine Bestimmungen zum Ablauf des Gauschießens

 

1.        Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine des Schützengaues Eichstätt und geladene Gastvereine.

2.        Beim Lösen der Schusskarte ist der Schützenausweis unaufgefordert vorzulegen, nicht versicherte Schützen lösen eine Versicherungs- Tageskarte (Gäste- Versicherungstageskarte).

3.        Jeder Schütze kann nur unter einem Namen und für einen Verein starten.

4.        Wird kombiniert geschossen, so hat dies der Schütze bei der Scheibenausgabe deutlich anzugeben. Die richtige Eintragung der Scheiben in die Schusskarte ist vom Schützen vor dem ersten Schuss auf die Scheibe zu prüfen. Nachträgliche Änderungen von bereits beschossenen Scheiben sind nicht möglich.

5.        Alle beschossenen Scheiben sind vom Schützen bei der Aufsicht abzugeben. Der Stand darf auf keinen Fall mit Scheiben verlassen werden.

6.        Auf jeder Scheibe kann nur ein Preis gewonnen werden. Dies gilt insbesondere für Schützen, die in beiden Disziplinen, Luftgewehr und Luftpistole, antreten. Sie erscheinen auch nur einmal in der Siegerliste. Ausnahme: Gauscheibe und Meisterscheibe.

Der Schütze kann in beiden Disziplinen Gaukönig werden.

7.        Ringwertung erfolgt in Zehntelwertung. Teiler mit der Luftpistole werden durch den Faktor 3,2 geteilt.

8.        Bei Teilergleichheit entscheidet das Deckblatt, bei Ringgleichheit die Deckserie. Bei Prämiengleichheit entscheidet die bessere Einzelserie bzw. das bessere Einzelblatt. Bei absoluter Gleichheit entscheidet die niedrigere Schützennummer. Beim Bogenschießen werden die zwei besten 6er Passagen gewertet. Bei Ringgleichheit entscheidet die Anzahl der Treffer, danach die Anzahl der Zehner, folgend die der Neuner. Sollte immer noch Gleichheit bestehen, entscheidet die niedrigere Startnummer.

9.        Reklamationen jeglicher Arten müssen sofort nach Beendigung der Auswertung erfolgen. Danach erlischt die Verantwortung des austragenden Vereins.

10.     Unregelmäßigkeiten gleich welcher Art sowie bereits der Versuch dazu, führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. Mögliche Preise und die Einlage verfallen.

11.     Geldpreise werden auf das Vereinskonto überwiesen und durch einen Verantwortlichen des eigenen Vereines ausgezahlt. Bei Abholung der Sachpreise ist der Personalausweis vorzulegen. Abgabe an Dritte erfolgt nur gegen Vorlage einer Vollmacht des Gewinners. Für nicht persönlich abgeholte Preise wird keine Garantie übernommen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen. Nicht abgeholte Preise werden von der Schießleitung ausgewählt. Festpreise die bis 29.08.2004 nicht abgeholt wurden, verfallen zugunsten der Jugendarbeit des SV Höbing.

12.     Sollten wegen eines Defektes an der Auswertmaschine das Auswerten der Scheiben nicht am selben Tag möglich sein, so wird das schnellstmöglich nachgeholt. Ein Anspruch auf Anwesenheit besteht nicht

13.     Schüler vom 10. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr müssen eine Ausnahmegenehmigung gem. §36/3.1 WaffV vorlegen. Für deren Beaufsichtigung hat der Verein, für den sie starten, zu sorgen!

14.     Zum Zweck der Auswertung werden Persönliche Daten elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

15.     Jeder Schütze und Besucher ist für seine Ausrüstung und persönlichen Sachen selbst verantwortlich.

16.     In allen Nichtaufgeführten Fällen gilt die Sportordnung des DSB und die Schießordnung des BSSB.

17.     Mit dem Lösen der Schusskarte erkennt der Schütze diese Bestimmungen an.

18.     Schießhilfen gemäß Sportordnung sind erlaubt (außer Federbock). Für Schüler sind keine Schießhilfen zugelassen.

19.   Änderungen bleiben dem Verein vorbehalten.